Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB finden Anwendung auf die von der Harkort Consulting GmbH (nachfolgende Harkort Consulting) angebotenen Schulungen und Seminarveranstaltungen. Sie regeln die Vertragsmodalitäten zwischen dem Teilnehmer und Harkort Consulting. Soweit die Schulungs‐ und Seminarentgelte vom Arbeitgeber der Teilnehmer bezahlt werden oder dieser die Anmeldung für einen Teilnehmer vornimmt, gelten die AGB auch gegenüber dem Arbeitgeber des Teilnehmers.
  2. Soweit andere Leistungen von Harkort Consulting beansprucht werden, insbesondere Beratungsleistungen, finden die vorliegenden AGB keine Anwendung.
  3. Leistungsgegenstand der Schulungen ist die Teilnahme von einzelnen angemeldeten Teilnehmern an einer Veranstaltung, deren Inhalt, Durchführungsort und -termin von Harkort Consulting vorgegeben, organisiert und entsprechend kommuniziert wird.

2. Vertragsabschluss

  1. Vertragsgegenstand sind die in den aktuellen Angeboten von Harkort Consulting enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde. Harkort Consulting trägt dafür Sorge, dass die jeweiligen Dozenten entsprechend qualifiziert sind, die angegebenen Inhalte entsprechend zu vermitteln. Harkort Consulting kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Gesonderte Vereinbarungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an. Es gelten ausschließlich diese AGB von Harkort Consulting. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Harkort Consulting den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zustimmt.
  3. Harkort Consulting behält sich vor, die Durchführung der Schulungen vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn, informiert. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens Harkort Consulting. Bereits gezahlte Schulungsentgelte werden erstattet oder können bei Zustimmung des Kunden auf eine andere Schulung angerechnet werden.
  4. Für eine verbindliche Anmeldung hat der Kunde über den zur Verfügung gestellten Ticketshop zu buchen. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn Harkort Consulting nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt hat.

3. Stornierung/Änderung durch Kunden

  1. Eine kostenfreie Stornierung der erfolgten Anmeldung zu einer Schulung durch den Kunden ist nicht möglich. Da die Organisation einer solchen Veranstaltung mit hohen Kosten verbunden ist, wird bei Anmeldung der volle Rechnungsbetrag fällig. In individuellen Fällen und nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Harkort Consulting können Gebühren bei Stornierung rabattiert, erlassen, oder eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
  2. Für den Kunden besteht jedoch bis einschl. zum Vortag des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die in der jeweiligen Schulungsinformation definierten Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist nicht erforderlich, eine Übermittlung der notwenigen Personendaten ist jedoch erforderlich.
  3. Umbuchungen auf einen anderen Termin in der gleichen Schulungsmaßnahme oder auf eine andere Schulung sind einer Stornierung gleichgesetzt und mit den entsprechenden Kosten und Fristen verbunden. Ausnahmen von dieser Regelung können in Absprache mit Harkort Consulting gewährt werden.

4. Stornierung/Änderung durch Harkort Consulting

  1. Ist oder wird die Durchführung einer Schulung z.B. aufgrund der Erkrankung des Referenten, kurzfristig eingetretener Unbenutzbarkeit der Schulungsräume z.B. durch Schäden, oder durch höhere Gewalt unmöglich, vereinbaren die Parteien nach Möglichkeit einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits gezahlte Entgelte für gebuchte Leistungen zurückerstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens Harkort Consulting.
  2. Harkort Consulting ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen an einzelnen Seminaren ohne Zustimmung des Teilnehmers vorzunehmen, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

5. Zahlungsmöglichkeiten

  1. Es gelten die Preise der bei Anmeldung ausgewiesenen Preislisten. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Weitere ausgewiesene Rabatte können gewährt werden.
  2. Soweit nicht im Angebot oder der Leistungsbeschreibung anders vereinbart, sind im Preis für Schulungen in der Regel die Seminarunterlagen in digitaler Form, die Nutzung der technischen Einrichtungen, die im Rahmen der Schulung bereitgestellt werden, die Verpflegung während der Schulung, sowie eine Teilnahmebescheinigung enthalten.
  3. Alle vom Kunden gebuchten Leistungen von Harkort Consulting werden diesem in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
  4. Die Rechnungslegung für Schulungen erfolgt vor Durchführung der Schulung. Sollte die Zahlung des Kunden nicht mindestens 7 Tage vor Schulungsbeginn eingegangen sein, behält sich Harkort Consulting das Recht vor, den Vertrag zu stornieren beziehungsweise von dem Vertrag zurückzutreten oder den Teilnehmer anderweitig von der Schulung auszuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn zwischen Buchung der Leistung und Veranstaltung weniger als 14 Tage liegen.
  5. Harkort Consulting ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf eine ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  6. Bei Verzug des Kunden ist Harkort Consulting berechtigt, Zinsen gegenüber Privatpersonen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und gegenüber Kaufleuten in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

6. Urheberrecht

  1. Die Unterlagen für Schulungen sind urheberrechtlich geschützt. Harkort Consulting behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung in irgend einer Form, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise. Bei Zuwiderhandlung behält sich Harkort Consulting Schadenersatzforderungen vor.

7. Haftung

  1. Harkort Consulting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Im letztgenannten Fall haftet Harkort Consulting jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. In allen Fällen ist die Haftung von Harkort Consulting jedoch je Schadensfall auf die Höhe der Deckungssumme von 7.500.000,- Euro für Personenschäden und 1.000.000,- Euro für Sach- oder Vermögensschäden der Betriebs-Haftpflichtversicherung von Harkort Consulting begrenzt.
  3. Alle Empfehlungen und Prognosen im Rahmen des Auftrages erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand. Sie entbinden den Auftraggeber nicht davon, die Informationen und Leistungen auf deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen.
  4. Harkort Consulting haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.
  5. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle von Harkort Consulting zur Verfügung gestellten Materialien, Anschauungsobjekte und IT-Systeme zur Durchführung die sich in unserem Schulungsräumlichkeiten und dem Gelände befinden pfleglich zu behandeln.
  6. Bei Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet sowohl der Teilnehmer als auch das anmeldende Unternehmen.

8. Datenschutz

  1. Zu den Qualitätsansprüchen von Harkort Consulting gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Teilnehmer (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus Ihrer Anmeldung sowie aus dem ergebenden personenbezogenen Daten werden von Harkort Consulting daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Harkort Consulting wird Ihre personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
  2. Darüber hinaus verwendet Harkort Consulting personenbezogene Daten nur, soweit der Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Teilnehmer erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  3. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen und Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden.
  4. Harkort Consulting wird alle Ihre Mitarbeiter und Subunternehmer schriftlich auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß § 5 BDSG und DSGVO verpflichten.
  5. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

9. Schlussbestimmung

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Harkort Consulting.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Harkort Consulting.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von Harkort Consulting gegen den Teilnehmer, soweit er Nichtkaufmann ist, sein Wohnsitz als Gerichtsstand.
  4. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der anderen Partei, um wirksam zu sein.
  5. Daten, die in elektronischer Form gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, formlosen Rechtsgeschäften und erfolgten Zahlungen zwischen den Parteien.